Europa Markt

Willkommen in Europa

Der europäische Markt für Medizinprodukte birgt unbestreitbar ein immenses Wachstums- und Innovationspotenzial. Mit der kürzlich erfolgten Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 hat sich die regulatorische Landschaft jedoch erheblich verändert. Die MDR ersetzt also nicht nur die bisherigen Medizinprodukte-Richtlinien 93/42/EWG, sondern bringt auch eine Reihe von Änderungen mit sich. Diese Änderungen haben wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller von Medizinprodukten.

In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen umfassen diese Änderungen insbesondere die Einbeziehung von in Gesundheitseinrichtungen hergestellten Produkten, Sonderanfertigungen, Einwegprodukten, Produkten ohne medizinische Zweckbestimmung und klinischen Prüfungen. Folglich kann die Anpassung an diese neuen Anforderungen in der Tat zusätzliche Ressourcen und die Einführung neuer Verfahren und Systeme erfordern. Darüber hinaus zielt die MDR darauf ab, technische Handelshemmnisse abzubauen und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen deutlich zu verbessern. Während die Unternehmen mit den Vorbereitungen für die Einführung der MDR beginnen, wird es für den Erfolg auf diesem dynamischen und vielversprechenden Markt unbestreitbar entscheidend sein, der Zeit voraus zu sein.

Prozess der Registrierung

Prinzipielle Schritte

Definieren Sie Verwendungszweck

Die bestimmungsgemäße Verwendung eines Medizinprodukts bezieht sich auf seine Zweckbestimmung oder die Funktion, die es erfüllen soll. Es handelt sich um eine allgemeine Erklärung, in der erläutert wird, wofür das Produkt verwendet wird und welche Krankheit es diagnostizieren, behandeln, verhindern, heilen oder lindern soll.

Durch eine klare Definition des Verwendungszwecks können die Beteiligten sicherstellen, dass sie die entsprechenden Vorschriften einhalten und die notwendigen Schritte unternehmen, um die erforderlichen Standards zu erfüllen. Dies trägt dazu bei, mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, die Sicherheit und Wirksamkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.

Die MDR 2017/745 beschreibt den Verwendungszweck in Artikel 2 (12).

Risiko-Klassifizierung

Die Produkte werden auf der Grundlage ihrer Zweckbestimmung und der damit verbundenen Risiken in vier Klassen (I, IIa, IIb und III) eingeteilt. Diese Einstufung erfolgt nach den in Anhang VIII der MDR 2017/745 festgelegten Regeln.

Insgesamt gibt es 22 Regeln, die berücksichtigt werden müssen. Jede Regel muss bewertet werden, um ihre Anwendbarkeit zu bestimmen. In einigen Fällen kann mehr als eine Regel anwendbar sein. Die Klassifizierung wird dann auf der Grundlage der für anwendbar gehaltenen Regeln festgelegt.

Konformität Route

Die Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 sieht mehrere Wege der Konformitätsbewertung für Medizinprodukte vor. Diese Routen umfassen

  • Konformitätsbewertung auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems und von technischen Unterlagen (Anhang IX)
  • Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung (Anhang X)
  • Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Überprüfung der Produktkonformität (Anhang XI)

Die häufigste ist die Konformitätsbewertung auf der Grundlage von Anhang IX. Eine benannte Stelle Ihrer Wahl bewertet das Qualitätsmanagementsystem und die technischen Unterlagen Ihrer Produkte nach den in diesem Anhang aufgeführten Anforderungen.

Konformitätsanforderungen umsetzen

Nach der Festlegung des Konformitätsbewertungsverfahrens müssen die anwendbaren Anforderungen umgesetzt werden. Anhang IX ist das gebräuchlichste Verfahren und erfordert die Umsetzung der folgenden Punkte:

Qualitätsmanagement-System:

Das Unternehmen muss ein Qualitätsmanagementsystem einführen, das mit der MDR übereinstimmt. Die MDR betrachtet die EN ISO 13485 als harmonisierte Norm für Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen in Bezug auf die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und andere.

Technische Dokumentation:

Für alle Produkte muss eine technische Dokumentation erstellt werden, aus der hervorgeht, dass sie den Anforderungen der MDR entsprechen. Der Inhalt der technischen Dokumentation ist in Anhang II und III der MDR beschrieben. Besondere Aufmerksamkeit muss folgenden Punkten gewidmet werden

  • die Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR)
  • Präklinische Überprüfung (z. B. biologische Bewertung)
  • Klinische Bewertung

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist ein komplexes Unterfangen und erfordert eine intensive Planung.

NON-EU Hersteller ernennen EU-REP

Wenn ein Produkthersteller nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, muss er einen Bevollmächtigten benennen, der sein Produkt auf dem EU-Markt verkauft. Die Annahme der Benennung durch den Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und gilt für alle Geräte der gleichen Gruppe.

Zu den Aufgaben des Vertreters gehören:

  • die Überprüfung der Konformität, die Führung der Dokumentation und die Sicherstellung der Einhaltung der Registrierungspflichten.
  • Außerdem müssen sie den zuständigen Behörden auf Anfrage Kopien des Mandats vorlegen.

Der Hersteller muss den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, Aufgaben wie die Überprüfung der Konformitätserklärung, die Pflege der technischen Unterlagen und die Erfüllung der Registrierungsanforderungen zu erfüllen.

Benannte Stelle Bewertung

Die benannten Stellen spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Medizinprodukten und stellen sicher, dass diese die erforderlichen Gesundheits-, Sicherheits- und Leistungsstandards erfüllen, bevor sie auf den Markt kommen.

  1. Der Prozess beginnt mit einer gründlichen Analyse der technischen Dokumentation des Produkts, in der seine Auslegung, sein Verwendungszweck, seine Sicherheitsmerkmale und alle klinischen Daten, die seine Wirksamkeit belegen, aufgeführt sein sollten. Dies wird als „Überprüfung der technischen Unterlagen“ bezeichnet. Darüber hinaus kann die benannte Stelle je nach Klassifizierung des Produkts eine klinische Bewertung oder Laboruntersuchung verlangen, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts zu bestätigen.
  2. Nach der ersten Überprüfung der Dokumente führt die benannte Stelle ein Audit des Qualitätsmanagementsystems (QMS) des Herstellers durch. Damit wird überprüft, ob der Hersteller in der Lage ist, durchgängig Geräte herzustellen, die den geforderten Normen entsprechen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Aufgabe der benannten Stelle nicht mit der Zertifizierung endet. Sie führen auch regelmäßige Überwachungsaudits durch, um sicherzustellen, dass der Hersteller die Vorschriften weiterhin einhält.

Anmerkung: Für Produkte der Klasse 1 (nicht steril, keine Messfunktion, keine wiederverwendbaren Instrumente) ist eine Beteiligung der benannten Stelle nicht erforderlich.

CE-Zertifizierung

Wenn die Bewertung abgeschlossen ist und das Medizinprodukt alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, stellt die benannte Stelle eine CE-Bescheinigung aus. Damit kann der Hersteller das Produkt mit dem CE-Zeichen versehen, was bedeutet, dass es den europäischen Vorschriften für Medizinprodukte entspricht und im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden darf.

Konformität erklären

Eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist ein entscheidendes Dokument im Regulierungsprozess für Medizinprodukte in der Europäischen Union, wie in der Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 dargelegt. Die Konformitätserklärung ist eine förmliche Erklärung des Herstellers, dass sein Medizinprodukt alle einschlägigen Bestimmungen der MDR erfüllt. Dazu gehören die Einhaltung der allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen, die Durchführung eines geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens und die Sicherstellung einer angemessenen Klassifizierung des Produkts.

Das DoC bedeutet auch, dass der Hersteller seine Verpflichtungen in Bezug auf Qualitätsmanagementsysteme, technische Dokumentation und Überwachung nach dem Inverkehrbringen erfüllt hat. Sie ist eine Garantie dafür, dass das Produkt sicher und für seinen vorgesehenen Zweck geeignet ist.

Ohne eine gültige Konformitätserklärung kann ein Medizinprodukt nicht mit dem CE-Zeichen versehen und somit in der EU nicht legal in Verkehr gebracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Konformitätserklärung kein einmaliges Dokument ist, sondern immer dann aktualisiert werden muss, wenn sich wesentliche Änderungen am Produkt oder an seinem rechtlichen Status ergeben.

CE-Zeichen auf dem Gerät anbringen

Eine CE-Kennzeichnung kann auf einem Medizinprodukt angebracht werden, wenn es das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 erfolgreich durchlaufen hat. Dieser Prozess umfasst eine gründliche Überprüfung der technischen Dokumentation des Produkts, ein Audit des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers (außer bei Produkten der Klasse 1) und möglicherweise durchgeführte klinische Bewertungen oder Labortests. 

Wenn das Gerät nach diesem Verfahren alle erforderlichen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt, kann der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen auf dem Gerät anbringen.

Das Gerät kann dann in der EU legal vermarktet werden.

Postmarkt

Die Anforderungen an ein Medizinprodukt nach dem Inverkehrbringen in der Europäischen Union beinhalten eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung, sobald das Produkt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Die Hersteller müssen ein System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) einführen, um aktiv Daten über ihr Produkt zu sammeln und zu überprüfen. Dazu gehört auch die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle oder Korrekturmaßnahmen an die zuständigen Behörden über das Zwischenfallmeldesystem des Herstellers.

Sie müssen auch klinische Nachbeobachtungsstudien (Post Market Clinical Follow-up, PMCF) durchführen, um die Sicherheit und Leistung während der gesamten erwarteten Lebensdauer des Produkts zu bestätigen, und die klinische Bewertung und das Risikomanagement entsprechend aktualisieren. Auch für Produkte, an denen eine benannte Stelle beteiligt ist, müssen regelmäßig aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (PSUR) vorgelegt werden.

F.A.Q.

Unsere Dienstleistungen

PRRC

Ordnungsdienst

Unser umfassender Regulatory Service hilft Ihnen, sich in der komplexen Welt der Regulierungsangelegenheiten zurechtzufinden. Von der strategischen Planung über die Gap-Analyse bis hin zur kontinuierlichen Unterstützung stellen wir die Anpassung an die MDR 2017/745 sicher, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.

Quality Management

Unterstützung des Qualitätsmanagements

Der MDR-Qualitätsmanagement-Support von Sobel Consultancy bietet unvergleichliche Unterstützung bei der Harmonisierung Ihres bestehenden Qualitätsmanagementsystems mit den Anforderungen der EU MDR 2017/745. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Regulierung von Medizinprodukten stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen auch bei Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bestehen kann.

Risiko-Management-Service

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Biologische Bewertungsdienste

Erleben Sie eine nahtlose biologische Bewertung für Medizinprodukte, die sorgfältig an die ISO 10993-Normen angepasst ist. Unser umfassender Service bietet Bewertungsplanung, Materialcharakterisierung, toxikologische Bewertung und bei Bedarf Studienüberwachung. Vertrauen Sie darauf, dass unsere Experten einen umfassenden Bericht erstellen, der die Sicherheit des Geräts bestätigt. Bei uns erhalten Sie das gesamte Paket, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen.

Klinischer Bewertungsdienst

Erleben Sie unseren klinischen Bewertungsservice, der sorgfältig nach den Standards der MDR 2017/745 strukturiert ist. Es ist auf Medizinprodukte zugeschnitten und umfasst Planung, umfassende Literaturrecherchen, Produktüberprüfungen, Validierungen und die Analyse klinischer Daten. Vertrauen Sie darauf, dass unsere Experten einen umfassenden Bericht erstellen, der die Sicherheit und Leistung Ihres Geräts bestätigt.

Ausarbeitung der technischen Unterlagen

Eine Verkörperung unseres tief verwurzelten Fachwissens bei der Erstellung einer soliden Dokumentation für Medizinprodukte. Dieser Service steht im Einklang mit Anhang II der MDR 2017/745 und garantiert ein umfassendes, verbindliches technisches Dossier, das Sicherheit und Zuverlässigkeit ausstrahlt. Vertrauen Sie auf unseren engagierten Problemlösungsansatz für Ihren Bedarf an CE-Dateien und erleben Sie den außergewöhnlichen Unterschied, den wir auf Ihrem Weg zur Einhaltung der Vorschriften bewirken.

Europäischer Bevollmächtigter

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Schulungen

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